Regelungen zum Infektionsschutz nach den Osterferien

Nach den Osterferien gelten die folgenden Regeln.

Regelungen zum Infektionsschutz nach den Osterferien

  • freiwilliges Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes
  • Empfehlung Mindestabstand 1,5m
  • keine Einschränkungen im Musik- und Sportunterricht
  • vom 19.4.-24.4. Testung am ersten Unterrichtstag und am 21.4.unter Aufsicht in der Schule oder Vorlegen einer Bescheinigung über das negative Ergebnis mittels PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest (beides nicht älter als 24 Stunden) eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes
  • bis 24.4. müssen alle Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen
  • nach dem 24.4. entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen
  • Tag der offenen Tür findet am 27.04. statt

 

Wir wünschen allen Kindern, Eltern, Großeltern und Freunden der Schule ein gesegnetes Osterfest 2022!