Regelungen zum Infektionsschutz nach den Osterferien
Nach den Osterferien gelten die folgenden Regeln.
Regelungen zum Infektionsschutz nach den Osterferien
- freiwilliges Tragen eines Mund- Nasen- Schutzes
- Empfehlung Mindestabstand 1,5m
- keine Einschränkungen im Musik- und Sportunterricht
- vom 19.4.-24.4. Testung am ersten Unterrichtstag und am 21.4.unter Aufsicht in der Schule oder Vorlegen einer Bescheinigung über das negative Ergebnis mittels PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest (beides nicht älter als 24 Stunden) eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes
- bis 24.4. müssen alle Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis vorlegen
- nach dem 24.4. entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen
- Tag der offenen Tür findet am 27.04. statt
Wir wünschen allen Kindern, Eltern, Großeltern und Freunden der Schule ein gesegnetes Osterfest 2022!